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12.07.2018
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Puma verliert juristischen Streit mit Dolce&Gabbana um Badesandalen

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DPA
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12.07.2018

Schlappe für Puma: Das fränkische Unternehmen hat einen juristischen Feldzug gegen das Luxuslabel Dolce&Gabbana verloren. Die Italiener dürfen in Deutschland weiter sündhaft teure Badesandalen mit Fellriemen verkaufen, die einem wesentlich billigeren Puma Modell nachempfunden sind. Das Münchner Oberlandesgericht sieht darin keinen unlauteren Wettbewerb.

Puma


Puma hatte schon in der ersten Instanz verloren, die Richter wiesen am Donnerstag in der zweiten Instanz auch die Berufung des Herzogenauracher Unternehmens ab. "Wir meinen, dass hier kein Wettbewerbsverstoß vorliegt", sagte Richter Gunnar Cassardt.

Negative Folgen für die Geschäfte muss Puma nicht fürchten: Dolce&Gabbana verkaufte laut Gericht im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt drei Paare seiner knapp 500 Euro teuren und mit echtem Nerz besetzten Badesandalen – zwei davon wurden von Puma-Testkäufern erstanden.

Puma hatte die "streitgegenständliche Badelatsche" in Kooperation mit Popstar Rihanna entwerfen lassen. Das Gericht gab kein ästhetisches Urteil ab, sieht die mit Kunstfell besetzte Schlappe aber tatsächlich als Neuschöpfung. "Das gab es bislang noch nicht", sagte Richter Cassardt.

Doch bedeutet das keineswegs, dass Dolce&Gabbana nicht eine ähnliche Schlappe verkaufen darf. Puma hat das Design nicht schützen lassen, wie der Senat erläuterte. Und einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb durch die Italiener sehen die Richter auch nicht. Denn einerseits handelt es sich nicht um eine direkte Kopie: "Schon die Untersohle ist unterschiedlich gestaltet", sagte Cassardt. Die Italiener verwenden echtes Leder und echten Nerz, Puma Kunstfell.

Und außerdem besteht nach Einschätzung des Senats auch keinerlei Verwechslungsgefahr: Die Italiener haben ihren Schriftzug gleich doppelt auf der Badelatsche angebracht. "Eine unmittelbare Täuschung liegt nicht vor", stellte Cassardt fest.

Der von Puma beauftragte Anwalt Jens Hilger argumentierte vergeblich, dass die Unterschiede beider Modelle für die Kunden beim Verkauf im Internet nicht offensichtlich seien: "Ich glaube nicht, dass der Verbraucher das so feststellen kann."

Doch damit fand der Anwalt kein Gehör. Dabei ähneln sich die Schlappen nicht nur vom Design: "In ihrer eigentlichen Funktion als so genannte Badelatschen sind beide Schuhe nicht zu gebrauchen", stellte Richter Cassardt fest.

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